Tagessatzrechner für Geldstrafen

Tagessatzrechner Strafbefehl Geldstrafe
Tagessatzrechner für Geldstrafen gibt es leider nicht - Photo by StellrWeb on Unsplash

Sie suchen einen Tagessatzrechner? 

Viele, die einen Strafbefehl erhalten haben, suchen im Internet nach einem Tagessatzrechner, um die Höhe der Geldstrafe zu kontrollieren. Tatsächlich findet man auf manchen Seiten solche Tagessatzrechner, die

  • erst das Nettoeinkommen abfragen,
  • diese Zahl durch 30 teilen und das Ergebnis dann
  • als den tatsächlichen Tagessatz darstellen.

Leider ist es mit den Tagessätzen nicht so einfach, wie es mit diesen Rechnern erscheint.

Tagessatzrechner machen beim Strafbefehl keinen Sinn 

Um Ihr Nettoeinkommen durch 30 zu teilen, brauchen Sie keinen Tagessatzrechner, sondern allenfalls einen Taschenrechner. Insofern wären Tagessatzrechner überflüssig. Das ist aber gar nicht das Schlimmste: Denn die Berechnung der zutreffenden Tagessatzhöhe ist leider um einiges schwieriger. Den Nettolohn durch 30 zu teilen, ist nur ein Schritt bei der Ermittlung der zutreffenden Tagessatzhöhe. Zuvor muss erst das strafrechtliche relevante Einkommen ermittelt werden. Das ist nicht identisch mit dem Nettogehalt auf Ihrem Gehaltszettel! Denn im Strafrecht gibt es eine ganze Reihe von Abzugsmöglichkeiten. Erst wenn diese Vorfragen geklärt sind, kann das so ermittelte Einkommen durch 30 geteilt werden. Ob Sie dann für diese Berechnung einen Tagessatzrechner im Internet nehmen, einen einfachen Taschenrechner oder ob Sie im Kopf durch 30 teilen, bleibt natürlich Ihnen überlassen. Alle Einzelheiten zur Tagessatzberechnung finden Sie im kostenlosen Ratgeber: 

 

 

Hier lesen Sie mehr zur richtigen Berechnung der Tagessatzhöhe – ohne Tagessatzrechner. Und natürlich finden Sie im kostenlosen Ratgeber detaillierte Erläuterungen zur richtigen Berechnung der Tagessätze und Muster, mit denen Sie Ihren Tagessatz anpassen lassen können. Dort finden Sie auch eine Auflistung der wichtigsten Abzugsmöglichkeiten, sodass Sie keine Schwierigkeiten haben, das für Ihren Tagessatz strafrechtlich relevante Einkommen  zu berechnen. 

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